Haftpflicht Kfz Versicherung
Wer ein Auto zulassen will, braucht eine Haftpflicht Kfz Versicherung. Dabei ist es ganz egal, ob der Halter selbst zur örtlichen Zulassungsstelle geht und dort ein Kennzeichen beantragt oder ob diese Angelegenheit vom Händler erledigt wird. Viele Autohändler bieten ihren Kunden diesen Service an, der auch gerne in Anspruch genommen wird.
Wenn dort viel Betrieb herrscht, können nämlich erhebliche Wartezeiten entstehen und wer will schon seine wertvolle Zeit in den Fluren von Behörden verbringen? Die Erledigung einiger Aufgaben bleibt dem neuen Besitzer allerdings nicht erspart, dazu gehört die Beschaffung der elektronischen Versicherungsnummer der Haftpflicht Kfz Versicherung. Die VB Nummer ersetzt die allseits bekannte Doppelkarte der Haftpflichtversicherung und wird von dem Unternehmen zugeteilt, bei dem das Auto versichert werden soll. Dabei geht es lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht Kfz Versicherung, die Details und eventuelle Kaskoversicherungen können auch noch danach vereinbart werden. Die VB Nummer wird via Datenaustausch auch der Zulassungsstelle überspielt, sodass der Halter lediglich die Nummer nennen muss. Alle weiteren Informationen können die Zulassungsstellen elektronisch abrufen.
Das Fahrzeug muss außerdem eine ausreichende TÜV und AU Bescheinigung haben und der Fahrzeugbrief muss vorliegen. Seit 2005 kommt noch eine weitere Besonderheit dazu, ohne die kein Fahrzeug zugelassen wird: Der Halter muss eine Einzugsermächtigung für sein Konto unterschreiben, damit das Finanzamt die Kraftfahrzeugsteuer abbuchen kann. Wer sein neues Auto selbst zulassen will, benötigt dazu noch gültige Ausweispapiere. Andernfalls wird dem Händler oder einer anderen Person des Vertrauens eine Vollmacht ausgestellt – die Unterschrift für die Einzugsermächtigung nicht vergessen!